Beim Personalverleih handelt es sich um ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber, Einsatzbetrieb und Arbeitnehmer. Grundlage dazu ist das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Beim Personalverleih wird zwischen Leiharbeit und Temporärarbeit unterschieden. Bei der Temporärarbeit handelt es sich um einen einzelnen Einsatz bei einem Einsatzbetrieb.
Die Leiharbeit hingegen handelt es sich um das Überlassen des Arbeitnehmers an den Einsatzbetrieb, wobei die Dauer unabhängig von den jeweiligen Einsätzen ist.